8 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Grundsätzlich können Sie bei Wohnraum nicht einfach zusätzlich zu einer bereits ausgeschöpften Kaution von drei Nettokaltmieten noch eine weitere Bürgschaft …
Antwort lesenBei einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich direkt in Anspruch nehmen, sobald die abgesicherte Forderung gegen den …
Antwort lesenBei einem privaten Mietbürgen sollte der Vermieter vor Annahme der Bürgschaft prüfen, ob dieser wirtschaftlich voraussichtlich in der Lage ist, im Ernstfall für die …
Antwort lesenBei einem privaten Mietbürgen dürfen Vermieter grundsätzlich solche Informationen und Nachweise verlangen, die erforderlich sind, um Identität und wirtschaftliche …
Antwort lesenJa. Eine private Mietbürgschaft muss grundsätzlich schriftlich erklärt und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben werden; eine rein elektronische Erklärung genügt …
Antwort lesenEine private Mietbürgschaft muss eindeutig erkennen lassen, wer für wen gegenüber welchem Vermieter und für welche Verpflichtungen einsteht. Je klarer Umfang, …
Antwort lesenGrundsätzlich kann eine Mietbürgschaft nach dem Auszug noch benötigt werden, solange berechtigte und von der Bürgschaft erfasste Forderungen aus dem Mietverhältnis …
Antwort lesenNicht automatisch. Da die Bürgschaftsverpflichtung mit dem Tod des Bürgen grundsätzlich nicht einfach erlischt, sondern als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben …
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