Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann der Mieter vor einer Selbstreparatur von mir einen Kostenvorschuss verlangen?

Kurzantwort

Ja. Ist der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug und darf der Mieter den Mangel deshalb selbst beseitigen lassen, kann er grundsätzlich bereits vor der Reparatur einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Kosten verlangen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Der Mieter muss nicht zwingend selbst vorfinanzieren

§ 536a Abs. 2 BGB erlaubt dem Mieter insbesondere bei Verzug des Vermieters, einen Mangel selbst beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

§ 536a BGB – Schadens- und Aufwendungsersatz wegen eines Mangels

Der Bundesgerichtshof leitet daraus zusätzlich einen Anspruch auf einen abrechenbaren Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten ab.

Die Voraussetzungen der Selbstvornahme müssen vorliegen

Ein Vorschussanspruch besteht nicht allein deshalb, weil die Wohnung einen Mangel hat; regelmäßig muss der Vermieter zunächst zur Beseitigung aufgefordert worden und mit dieser Verpflichtung in Verzug geraten sein.

Die Höhe muss nachvollziehbar sein

Der Mieter kann nicht irgendeinen Betrag verlangen, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Kosten der geplanten Mängelbeseitigung, die beispielsweise durch einen Kostenvoranschlag nachvollziehbar gemacht werden können.

Über den Vorschuss muss später abgerechnet werden

Der BGH bezeichnet den Vorschuss ausdrücklich als abzurechnenden Vorschuss; nach Durchführung der Arbeiten ist deshalb zu klären, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und wie der Vorschuss verwendet wurde.

BGH zur Zahlung eines Vorschusses für Mängelbeseitigungskosten

Auch eine Aufrechnung mit der Miete kann möglich sein

Der Bundesgerichtshof hat zudem bestätigt, dass ein bestehender Vorschussanspruch grundsätzlich gegenüber Mietforderungen zur Aufrechnung gestellt werden kann.

Aus unserer Beraterpraxis

Einen Vorschuss würden wir nicht ungeprüft überweisen

Verlangt ein Mieter beispielsweise 4.000 Euro für eine selbst organisierte Reparatur, würden wir zuerst prüfen, ob tatsächlich ein erheblicher Mangel besteht und ob der Vermieter bereits mit dessen Beseitigung in Verzug geraten ist.

Den Kostenvoranschlag genau ansehen

Wir würden uns erläutern lassen, welche Arbeiten geplant sind und wie sich die verlangte Summe zusammensetzt. Verbesserungen oder unnötige Zusatzarbeiten sollten nicht über einen Mängelbeseitigungsvorschuss finanziert werden.

Häufig ist die eigene Reparaturorganisation sinnvoller

Wenn der Mangel ohnehin beseitigt werden muss, würden wir als Vermieter häufig lieber selbst kurzfristig einen Handwerker beauftragen, statt dem Mieter mehrere Tausend Euro Vorschuss zu zahlen und anschließend über Durchführung und Abrechnung zu diskutieren.

Einen berechtigten Anspruch aber nicht einfach ignorieren

Ist der Vermieter bereits in Verzug und sind die Voraussetzungen der Selbstbeseitigung erfüllt, kann der Hinweis „Bezahlen Sie erst einmal selbst und reichen Sie später die Rechnung ein“ rechtlich zu kurz greifen.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Instandhaltung & Sanierung“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage