Kurzantwort
Der Mieter muss die verlangte Summe so nachvollziehbar begründen, dass sich die voraussichtlich erforderlichen Kosten der Mängelbeseitigung beurteilen lassen; eine bereits bezahlte Rechnung kann es naturgemäß noch nicht geben. Ein konkreter Kostenvoranschlag oder bei komplexeren Schäden eine fachliche Kostenschätzung ist dafür regelmäßig besonders geeignet. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Mieter bei Vorliegen der Voraussetzungen einen abzurechnenden Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Beseitigungskosten verlangen kann.
BGH zum Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten
Da die Arbeiten noch nicht ausgeführt wurden, muss der Mieter keine endgültige Rechnung vorlegen; die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten müssen aber nachvollziehbar dargelegt werden.
Bei umfangreichen Schäden kann dafür neben einem Handwerkerangebot auch eine fachliche Kostenschätzung oder ein Sachverständigengutachten in Betracht kommen.
Nach der BGH-Rechtsprechung sind nur solche Kosten erforderlich, die nach vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung nötig und zweckmäßig sind; außerdem muss die vorgesehene Maßnahme voraussichtlich zur nachhaltigen Mängelbeseitigung geeignet sein.
Der gezahlte Betrag ist zweckgebunden und später abzurechnen, sodass sich nach Durchführung der Arbeiten zeigen kann, ob tatsächlich mehr oder weniger Geld benötigt wurde.
Bestreitet der Vermieter die Höhe oder die geplante Reparaturmethode, kann deshalb entscheidend werden, ob der Mieter die einzelnen Maßnahmen und Kostenpositionen ausreichend nachvollziehbar begründen kann.
Geht es beispielsweise um einen überschaubaren Handwerkereinsatz, würden wir nicht automatisch mehrere Angebote oder ein Gutachten verlangen. Ein plausibler Kostenvoranschlag kann aus unserer Sicht völlig ausreichend sein.
Fordert der Mieter dagegen beispielsweise 10.000 oder 20.000 Euro Vorschuss, würden wir wissen wollen, welche konkreten Arbeiten geplant sind und wie sich die Summe zusammensetzt.
Ein günstiges Angebot hilft wenig, wenn die vorgesehene Maßnahme den eigentlichen Mangel gar nicht nachhaltig beseitigt. Gerade bei Feuchtigkeit, Schimmel oder komplexen Gebäudeschäden kann deshalb zunächst die Klärung der Ursache entscheidend sein.
Ist der Mangel unstreitig und muss ohnehin beseitigt werden, würden wir als Vermieter häufig prüfen, ob wir die Arbeiten kurzfristig selbst organisieren können. Damit behalten wir Kosten, Handwerkerauswahl und Ausführung stärker unter Kontrolle.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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