Kurzantwort
Das Mietausfallwagnis berücksichtigt, dass Mieteinnahmen durch vorübergehenden Leerstand, Zahlungsrückstände oder endgültig uneinbringliche Forderungen ausfallen können und dem Eigentümer dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Für Wohnimmobilien setzt die Immobilienwertermittlungsverordnung bei standardisierten Wertermittlungen 2 % des marktüblich erzielbaren Rohertrags an; für die persönliche Investitionsrechnung sollte das tatsächliche Risiko der konkreten Immobilie zusätzlich betrachtet werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Es handelt sich nicht um eine monatliche Rechnung wie das Verwalterhonorar. Vielmehr wird damit berücksichtigt, dass die theoretisch erzielbare Jahresmiete in der Realität nicht immer vollständig beim Vermieter ankommt.
Nach § 32 ImmoWertV umfasst das Mietausfallwagnis insbesondere uneinbringliche Mietrückstände, vorübergehenden Leerstand, dadurch zusätzlich vom Eigentümer zu tragende Bewirtschaftungskosten sowie uneinbringliche Kosten der Rechtsverfolgung.
Anlage 3 der ImmoWertV sieht bei Wohnnutzung für das Mietausfallwagnis 2 % des marktüblich erzielbaren Rohertrags vor. Bei beispielsweise 12.000 Euro jährlichem Rohertrag wären dies kalkulatorisch:
Die gesetzliche Größe stammt aus der standardisierten Immobilienwertermittlung. Eine konkrete Kapitalanlage kann erheblich weniger oder erheblich mehr Mietausfallrisiko besitzen.
Eine gut geschnittene Wohnung in einem nachfragestarken Wohnungsmarkt kann meist schneller wieder vermietet werden als ein schwer vermietbares Objekt in einer strukturschwachen Lage.
Bonität, Einkommen und bisheriges Zahlungsverhalten des Mieters können die Wahrscheinlichkeit von Mietrückständen beeinflussen. Vollständig beseitigen lässt sich das Risiko jedoch auch durch sorgfältige Mieterauswahl nicht.
Fällt beispielsweise für zwei Monate die Nettokaltmiete aus, verliert der Eigentümer nicht nur diese Einnahmen. Gleichzeitig laufen Finanzierung und Eigentümerkosten weiter, und während des Leerstands können zusätzlich Betriebskosten beim Eigentümer verbleiben.
Die ImmoWertV zählt das Mietausfallwagnis ausdrücklich gemeinsam mit Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und bestimmten Betriebskosten zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie.
Auch bei einer sehr guten Wohnung kann ein Mieter ausziehen, verspätet zahlen oder kurzfristig eine Anschlussvermietung fehlen.
Der gesetzliche Bewertungsansatz von 2 % zeigt zumindest, dass selbst professionelle Immobilienbewertungen nicht davon ausgehen, dass jede theoretisch erzielbare Miete dauerhaft vollständig eingeht.
Bei einer sehr gut vermietbaren kleinen Wohnung in einer gefragten Großstadt würden wir das Risiko anders beurteilen als bei einer Spezialimmobilie oder einer Wohnung in einer Region mit sinkender Nachfrage.
Wenn eine Finanzierung nur funktioniert, solange zwölf von zwölf Monatsmieten vollständig und pünktlich eingehen, wäre uns die Kalkulation regelmäßig zu knapp.
Ein statistischer Ansatz von beispielsweise 2 % hilft bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung. In der Praxis braucht der Anleger aber zusätzlich genügend liquide Mittel, um auch mehrere Monate ohne vollständige Mieteinnahmen überstehen zu können.
Das Mietausfallwagnis ist keine spektakuläre Kennzahl, aber eine wichtige Korrektur zu allzu optimistischen Renditeberechnungen. Eine gute Kapitalanlage sollte aus unserer Sicht nicht nur im mathematisch perfekten Normalfall funktionieren.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
§ 32 ImmoWertV – Bewirtschaftungskosten und Mietausfallwagnis
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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