7 Fragen aus dem Themenbereich Mietrecht & Konflikte
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht grundsätzlich, wenn die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde oder werden soll und …
Antwort lesenDer Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass ein bestehender Mietvertrag durch den Verkauf der Wohnung nicht endet. Mit dem Eigentumsübergang übernimmt …
Antwort lesenDie Zahlung an den bisherigen Vermieter kann weiterhin wirksam sein, wenn der Mieter beim Überweisen noch keine Kenntnis vom Eigentumswechsel hatte. Kannte er den …
Antwort lesenJa, als neuer Eigentümer können Sie die Miete grundsätzlich erhöhen, aber nicht allein deshalb, weil Sie die Wohnung gekauft haben. Sie übernehmen den bestehenden …
Antwort lesenEine feste Zahl von Quadratmetern gibt es nicht – entscheidend ist die prozentuale Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche. Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent …
Antwort lesenEine im Exposé angegebene Soll-Miete sollte nicht als sicherer zukünftiger Ertrag übernommen werden, sondern anhand des bestehenden Mietvertrags, der örtlichen …
Antwort lesenAussagen wie „deutliches Mietsteigerungspotenzial“ oder „Miete problemlos erhöhbar“ sollten Sie nicht ungeprüft in Ihre Kalkulation übernehmen. Ob und wann eine …
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