9 Fragen aus dem Themenbereich Neubau & Bauträger
Beim Bauträgerkauf wird der Kaufpreis normalerweise nicht auf einmal, sondern entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten gezahlt. Dadurch soll verhindert …
Antwort lesenDer Bauträger darf die erste Kaufpreisrate nicht bereits allein aufgrund des unterschriebenen Kaufvertrags verlangen. Erst wenn die gesetzlichen …
Antwort lesenEine Bauträgerrate sollte grundsätzlich erst fällig werden, wenn der dafür vorgesehene Bauabschnitt tatsächlich erreicht ist. Bestehen Zweifel, sollte die …
Antwort lesenVor jeder größeren Bauträgerrate sollte geprüft werden, ob der dafür vorgesehene Bauabschnitt tatsächlich erreicht wurde. Bei technisch schwer beurteilbaren …
Antwort lesenIst der für eine Bauträgerrate vereinbarte Baufortschritt noch nicht erreicht, kann die betreffende Rate noch nicht fällig sein. Wer eine tatsächlich fällige Rate …
Antwort lesenVerzögert sich die Fertigstellung, können dem Käufer zusätzliche Kosten und bei einer Kapitalanlage auch entgangene Mieteinnahmen entstehen. Ob der Bauträger dafür …
Antwort lesenEin im Bauträgervertrag verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin ist grundsätzlich einzuhalten. Wird er ohne vom Vertrag gedeckte oder rechtlich ausreichende …
Antwort lesenBefindet sich der Bauträger rechtlich im Verzug und hat er die Verzögerung zu vertreten, können nachweisbare Mehrkosten grundsätzlich als Schadensersatz in Betracht …
Antwort lesenDie Schlussrate wird beim Bauträgerkauf grundsätzlich erst nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens fällig. Sie gibt dem Käufer damit bis zum Ende der …
Antwort lesen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!