11 Fragen aus dem Themenbereich WEG & Eigentümergemeinschaft
Das hängt davon ab, ob die Arbeiten Ihr Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen. Bei Arbeiten ausschließlich an Ihrem Sondereigentum können Sie den …
Antwort lesenEin bloßer Vorschlag der Hausverwaltung ist für den einzelnen Eigentümer noch nicht verbindlich. Hat die WEG jedoch den Handwerker wirksam ausgewählt oder durfte …
Antwort lesenEin bloßer Vorschlag der Hausverwaltung ist für den einzelnen Eigentümer noch nicht verbindlich. Hat die WEG jedoch den Handwerker wirksam ausgewählt oder durfte …
Antwort lesenNein, als Wohnungseigentümer sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, persönlich an einer WEG-Eigentümerversammlung teilzunehmen. Sie können sich beispielsweise …
Antwort lesenJa, Sie können sich bei einer WEG-Eigentümerversammlung grundsätzlich vertreten lassen; die Vollmacht muss mindestens in Textform erteilt werden. Prüfen Sie jedoch …
Antwort lesenJa, eine WEG kann Eigentümerversammlungen inzwischen vollständig virtuell durchführen, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen dies beschließen. Der …
Antwort lesenGrundsätzlich nein: Auch eine Hausverwaltung darf ohne Zustimmung des Mieters nicht einfach einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behalten. Stimmt der Mieter …
Antwort lesenAuch wenn eine Hausverwaltung die Mietersuche und Bonitätsprüfung übernimmt, dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die im jeweiligen Stadium der …
Antwort lesenJa, soweit der Eigentümer an der Mieterauswahl beteiligt ist und die betreffenden Informationen für diese Entscheidung tatsächlich benötigt werden, dürfen …
Antwort lesenBei einer vom Vermieter bevollmächtigten Hausverwaltung reicht die Mängelanzeige grundsätzlich aus. Beim Hausmeister kommt es dagegen darauf an, welche Aufgaben und …
Antwort lesenNein. Die Kosten der WEG-Hausverwaltung gehören bei Wohnraum grundsätzlich zu den nicht umlagefähigen Verwaltungskosten und müssen wirtschaftlich vom Eigentümer …
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