12 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Ja, besteht eine wirksame Bürgschaft und ist die abgesicherte Forderung fällig, können Sie den Bürgen grundsätzlich zur Zahlung auffordern. Ob der Bürge sofort …
Antwort lesenDie Haftung eines Mietbürgen endet nicht zwingend schon mit dem Auszug des Mieters, denn die Bürgschaft kann auch noch offene Forderungen aus dem beendeten …
Antwort lesenDas hängt vom Inhalt der Bürgschaftserklärung ab. Eine umfassend formulierte Mietbürgschaft kann neben Mietrückständen grundsätzlich auch weitere Forderungen aus …
Antwort lesenJa, eine entsprechend umfassend formulierte Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Wohnungsschäden absichern. …
Antwort lesenJa, eine entsprechend weit gefasste Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Betriebskostennachzahlungen erfassen, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses …
Antwort lesenJa, Bürgschaften können grundsätzlich so gestaltet werden, dass jeder Bürge nur für einen klar bestimmten Teil der Forderung oder bis zu einem festgelegten …
Antwort lesenNicht jede spätere Änderung des Mietvertrags erweitert automatisch die Haftung des Bürgen. Insbesondere nachträgliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter …
Antwort lesenSoll die Haftung eines bereits vorhandenen Mietbürgen durch eine spätere Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter erweitert werden, ist diese Erweiterung …
Antwort lesenNicht automatisch. Wird ein befristeter Mietvertrag später verlängert, hängt die weitere Haftung des Bürgen insbesondere davon ab, was die Bürgschaft ursprünglich …
Antwort lesenJa, eine entsprechend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch die Nutzungsentschädigung absichern, die entsteht, wenn der Mieter die Wohnung nach …
Antwort lesenJa, eine ausreichend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Kosten eines Räumungsrechtsstreits und notwendige Zwangsvollstreckungskosten erfassen, für …
Antwort lesenAnsprüche aus einer Mietbürgschaft unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei der konkrete Fristbeginn vom Entstehen und der …
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